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   LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03   

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LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03 (https://dejure.org/2003,27060)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.09.2003 - 14 O 110/03 (https://dejure.org/2003,27060)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. September 2003 - 14 O 110/03 (https://dejure.org/2003,27060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch betr. Hauptpflicht aus Vertrag; Universaldienstleistung; Höherwertigkeit einer lizenzierten Postdienstleistung; Exklusivlizenz; Vertragsbruch; Abwehrrecht im UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 241, 242 BGB, 1 UWG, 51 Abs. 1 S. 2 PostG
    Unterlassungsanspruch betr. Hauptpflicht aus Vertrag; Universaldienstleistung; Höherwertigkeit einer lizenzierten Postdienstleistung; Exklusivlizenz; Vertragsbruch; Abwehrrecht im UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Unabhängig davon, ob der Zeitraum der Testbriefaktion ausreicht, um einen generellen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen durch die Antragstellerin glaubhaft zu machen (vgl. dazu OLG Düsseldorf GRUR 2001, 539, 541), ist der Vortrag unerheblich: wie im Termin vom 04.09.2003 im Einzelnen erörtert, ist in diesem Verfahren nicht darüber zu entscheiden, ob die Antragstellerin generell und systematisch gegen ihre Lizenz verstößt, sondern ob die Übergabe von Briefsendungen in der im Tenor und im Schreiben vom 20.06.2003 näher beschriebenen Qualität einen Lizenzverstoß darstellt, und daraus das Leistungsverweigerungsrecht der Antragsgegnerin folgt.

    Maßgeblich dafür ist der Inhalt der Lizenz; solange die Lizenz nicht aufgehoben worden ist, ist die Frage der Rechtmäßigkeit für das Zivilgericht belanglos und nicht zu prüfen; solange sich die Antragstellerin im Rahmen der ihr erteilten Lizenz hält, hat die Antragsgegnerin die Briefbeförderung schon deshalb zu dulden, weil sie genehmigt ist (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2001, 539, 540; LG Neuruppin NJW 2000, 746).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Wettbewerber nicht nur planlos in Einzelfällen, sondern mit wettbewerblicher Zielsetzung planmäßig seine Vertragspflichten verletzt und sich dadurch gegenüber der vertragstreuen Konkurrenz einen Vorsprung verschafft (vgl. BGH GRUR 1987, 180; Brandner/Bergmann, a. a. O., Randnote A 210).
  • BGH, 12.11.2002 - KZR 16/00

    "Massenbriefsendungen aus dem Ausland"; Zulässigkeit des Re-Mailing

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Zwar ist die Beförderung von Briefsendungen außerhalb einer erteilten Lizenz per se wettbewerbswidrig i. S. v. § 1 UWG (BGH GRUR 2003, 250; OLG Dresden WRP 1998, 1191; OLG Jena, a. a. O.; z. T. a. A. OLG Düsseldorf, a. a. O., 539, 542).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79

    Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale -

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Von einem solchen Handeln ist auszugehen, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und wenn der Handelnde dabei subjektiv mit Absicht vorgeht, den eigenen oder einen fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BGH GRUR 1981, 658, 659 f.).
  • OLG Dresden, 21.07.1998 - 14 U 1666/97

    Internationales Remailing als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Zwar ist die Beförderung von Briefsendungen außerhalb einer erteilten Lizenz per se wettbewerbswidrig i. S. v. § 1 UWG (BGH GRUR 2003, 250; OLG Dresden WRP 1998, 1191; OLG Jena, a. a. O.; z. T. a. A. OLG Düsseldorf, a. a. O., 539, 542).
  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    An der Erforderlichkeit fehlt es, wenn dem Wettbewerbsverstoß durch die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe ausreichend begegnet werden kann (BGH GRUR 1990, 371, 373 - Preiskampf; Köhler/Piper a. a. O., vor § 13 Randnote 839; Baumbach/Hefermehl a. a. O., UWG Einl. Randnote 361).
  • OLG Naumburg, 16.11.2000 - 7 U (Hs) 102/99

    Zulässigkeit der Ausübung einer intraurbanen Briefverteilung in Form der

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Zusammenfassend unterscheiden Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Haftung aus dem Frachtvertrag die Leistungen des Lizenznehmers von denjenigen des Universaldienstleisters, der Antragsgegnerin (vgl. OLG Naumburg GRUR 2001, 534; OLG Jena NJW 1999, 3053).
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 2 U 920/98
    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Zusammenfassend unterscheiden Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Haftung aus dem Frachtvertrag die Leistungen des Lizenznehmers von denjenigen des Universaldienstleisters, der Antragsgegnerin (vgl. OLG Naumburg GRUR 2001, 534; OLG Jena NJW 1999, 3053).
  • LG Neuruppin, 22.07.1999 - 7 O 3/99
    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
    Maßgeblich dafür ist der Inhalt der Lizenz; solange die Lizenz nicht aufgehoben worden ist, ist die Frage der Rechtmäßigkeit für das Zivilgericht belanglos und nicht zu prüfen; solange sich die Antragstellerin im Rahmen der ihr erteilten Lizenz hält, hat die Antragsgegnerin die Briefbeförderung schon deshalb zu dulden, weil sie genehmigt ist (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2001, 539, 540; LG Neuruppin NJW 2000, 746).
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